Die früher gültige Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild ist seit 1.1.2015 nicht mehr gültig.
Ab Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch
mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder
Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig.
Bitte fragen Sie ggf. Ihre Krankenkasse ob Sie die elektronische Gesundheitskarte
schon haben.
Ihr Praxisteam
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